HU-, AU- und SP-Abnahme
Da der Gesetzgeber regelmäßige Untersuchungen vorschreibt, um die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit ihre Fahrzeuges zu gewährleisten, bieten wir ihnen Haupt- sowie Abgasuntersuchungen nach § 29 StVZO an.
Durch unseres fachmänisches Personal kontrollieren wir sorgfältig ihr Fahrzeug damit sie zu keiner kostenpflchtigen Nachprüfung müssen.
Um nicht unnötige Strafgebühren zahlen zu müssen, erinnern wir sie gerne frühzeitig, wann ihre nächste Untersuchung fällig ist.